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Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und SVHC

Wir erfüllen die Anforderungen der EU REACH-Verordnung.

Die Verordnung 1907/2006/EG (REACH) befasst sich mit der sicheren Verwendung von Chemikalien, die in Verkehr gebracht werden, sowie deren mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Endnutzer. Als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten unterstützen wir diesen Ansatz und bekennen uns zu unserer Verantwortung in Bezug auf die betreffenden Chemikalien sowie die sichere Verwendung von Chemikalien in den von uns in den Verkehr gebrachten Produkten.

Wir verpflichten uns, alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, die für unsere Produkte gelten. Veränderungen in der Gesetzgebung, die sich auf uns und unsere Produkte auswirken könnten, beobachten wir sorgfältig. Darüber hinaus haben wir Maßnahmen ergriffen, um entsprechende Produktanforderungen zeitnah umzusetzen.

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Elektro- und Elektronikgeräten

Wir haben Prozesse etabliert, um festzustellen, ob besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern – SVHC) in unseren Elektro- und Elektronikgeräten enthalten sind. Mit unseren Lieferanten arbeiten wir auch in dieser Hinsicht aktiv zusammen, entsprechend unserer Verpflichtung gegenüber unseren Kunden. In Übereinstimmung mit der EU-Verordnung REACH (EG1907/2006) registrieren wir die in unseren Elektro- und Elektronikgeräten verwendeten chemischen Stoffe bei der  Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die eine Liste der SVHC führt ("Candidate List").